1. August - Tiere leiden

 

Bern/Basel. 22. Juli 2002

Eine gemeinsame Pressemitteilung der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und des Schweizer Tierschutzes STS:

Tiere leiden am Bundesfeiertag
Der 1. August mit seiner alljährlichen Knallerei bedeutet für viele Tiere eine Tortur, deren sich die Menschen oft gar nicht bewusst sind. Feuerwerk soll deshalb nur am Bundesfeiertag selber und nicht in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern oder in Wäldern gezündet werden.

Das Hörvermögen von Hunden ist doppelt so gross, als das des Menschen. Bei Katzen ist es gar fünfmal höher Da die Knallerei am Bundesfeiertag - sowie Tage vor und nach­her - auch in unseren Ohren manchmal Schmerzen verursacht, kann man sich das Leid der Haus- und Wildtiere vorstellen. Den Tieren zuliebe sollte das Abbrennen von Feu­erwerk deshalb ausschliesslich auf den 1. Au­gust beschränkt werden, so wie es auch gesetztich vorgeschrieben ist.

Während sich Katzen, Kaninchen oder Meer­schweinchen bei derartigem Lärm einfach ver­kriechen, verhalten sich ängstliche Hunde auffällig: Sie hecheln stark, zittern, bekom­men Durchfall oder bellen ununterbrochen.
Wer einen Hund besitzt, der bei lautem Knal­len ängstlich oder gar panisch reagiert, hat verschiedene Möglichkeiten, dem Tier zu hel­fen. In schlimmen Fällen sollte einige Tage zu­vor ein Tierarzt aufgesucht werden, der dem Hund Beruhigungsmittel verschreibt.

Weitere Tricks:
Andere Möglichkeiten sind, dem Hund Bach­blüten-Notfalltropfen zu verabreichen oder ihm ein satt sitzendes T-Shirt anzuziehen, das ihm ein anderes Körpergefühl vermittelt und be­ruhigt. Tagsüber empfiehlt es sich, ängstli­che Hunde beim Spaziergang an der Leine zu be­halten, da Fluchtgefahr besteht. Abends sollte der Hund nur noch kurz zum Versäubern
raus. Es ist ratsam, dazu einen Ort zu wählen, an dem keine Kinder mit Feuerwerk spielen.

Wer einen Hund im Welpenalter besitzt, muss diesen auf jeden Fall vor möglichem Geknalle schützen. Ein solcher Schock könnte ihn für sein restliches Leben zu einem «Angsthasen» prägen. Während des Feuerwerks soll sich der Hund im Haus aufhalten. Etwas lautere (klassische) Musik lenkt ihn dabei ab. Wird der Hund unruhig oder zittert, muss er ignoriert werden. Unser Beruhigen würde er nur als Bestätigung für sein Verhalten verstehen, und die Angst setzt sich so endgültig fest. Wenn alles nichts nützt, bleibt nur die Flucht ins „feurwerkfreie" Ausland.

Text aus Hunde, 26. Juli 2002

Weitere Infos bei:
Pressestelle SKG, Corinne Boborodea.
Tel. 079 219 59 04
c.boborodea@bluewin.ch

Geschäftsstelle STS,
Tel. 061 365 99 99