TÄTOWIEREN - CHIP

Schweizerischer
Niederlaufhund-Club

angeschlossen Alpenländische und Westfälische Dachsbracken

Zuchtwart / Körmeister: Fredy Kuster, 5735 Pfeffikon,  Tel. 062-771 82 01
kuster@grundli.ch  *  www.niederlaufhund.ch * www.dachsbracke.ch

 

Liebe Züchterinnen und Züchter

Tätowieren von Hunden in der Schweiz verboten!!!

Gemäss neuer Tierschutzverordnung ist das Tätowieren von Hunden seit dem 01.09.01 in unserem Land verboten. Für uns heisst dies, dass wir keine Welpen mehr tätowieren dürfen. Diese Arbeit darf nur noch ein Tierarzt unter Narkose vornehmen.

Als Variante ohne Schmerzausschaltung wird der Mikrochip empfohlen, der mittels Kanüle und somit ohne erhebliche Schmerzbelastung unter die Haut verbracht wird.

Für unseren Club bedeutet dies, dass wir alle Welpen künftig mit einem Mikrochip versehen wollen,  denn es ist gerade für Jagdhunde enorm wichtig, dass diese gekennzeichnet sind.

Das Ganze ist deshalb nicht so schlimm, weil die Implantierung eines Mikrochips in abseh­barer Zeit für die ganze Schweiz obligatorisch wird. Einige Kantone haben diese Pflicht be­reits jetzt.

Sobald Sie wieder Welpen haben, nehmen Sie also mit Ihrem Tierarzt sofort Kontakt auf, um alles Nötige zu veranlassen. Lassen Sie sich gut orientieren, nicht alle Tierärzte gehen nach dem gleichen System vor.

Die meisten Tierärzte jedoch schlagen folgendes vor:

-     1. Impfung in der 6. Woche mit gleichzeitiger Implantierung des Mikrochips

-     2. Impfung in der 8. Woche

-     3. Impfung in der 12./13. Woche, also bereits beim neuen Besitzer

Für uns ist nur noch das Entfernen von Afterkrallen bei Welpen bis max. 5 Tage erlaubt, d.h.  ab dem 6. Tag muss dies ebenfalls durch einen Tierarzt geschehen. Darum liebe Züchter, schaut die Welpen schon bei der Geburt gut an und entfernt diese überflüssigen Wolfskrallen sofort. Vergewissert euch aber, dass es sich auch tatsächlich um Afterkrallen handelt. Vorne hat es keine Wolfskrallen, das ist der Daumen und der bleibt!!!

1.      Sobald Ihre Welpen geimpft und die Chips eingesetzt sind, wollen Sie mich bitte orien­tieren. Ich werde dann alles mit unserem neuen Lesegerät auf die Richtigkeit hin überprüfen und gleichzei- tig die Wurf- und Zwingerkontrolle vornehmen.

2.      Darf ich Sie bei dieser Gelegenheit wieder einmal bitten, auch das Zwingerbuch korrekt zu führen und jeweils bereit zu halten, damit ich dort die erforderlichen Ein­tragungen vornehmen kann (wird leider immer wieder vergessen).

Schlussendlich kann ich allen  empfehlen, die Mehrkosten für dieses Chipen den neuen Be­sitzern zu verrechnen. Entweder als separate Rechnung oder aber durch Erhöhung des Welpenpreises. Daher schlage ich allen Züchtern vor, die Welpen nicht unter Fr. 1.000.- zu verkaufen. Ich meinerseits verlange diesen Preis schon seit einigen Jahren und ich werde diesen sogar noch erhöhen. Schauen Sie sich ruhig um, wie viel ein Beagle oder ein Griffon Vendeen kostet. Unsere Welpen sind doch sicher nicht weniger wert, oder? Grundsätzlich entscheidet aber der Züchter zu welchem Preis er die Welpen abgibt. Ich kann hier lediglich eine Empfehlung abgeben.

Zum Schluss kann ich nur hoffen, dass die obigen Neuerungen auch korrekt durchgeführt werden und ich wünsche Ihnen viel Glück für Ihre künftigen Würfe.

Mit freundlichen Grüssen
Fredy Kuster

SNLC-Zuchtwart und Körmeister

www.anis.ch