DIVERSES

 

Hundekauf

Ausschnitte aus Hundemagazin Mai/Juni 2003
von Anita Schneider / lic. Jur. Daniel Jung.

 

Die meisten Züchter wollen keinen Artikel verkaufen, sondern zukünftige Freundschaften vermitteln, liebenswerte, bezaubernde Lebewesen an ebensolche netten Menschen über­geben. Und schliesslich ist die Übernahme eines Welpen ja auch Vertrauenssache.

Wozu braucht es denn einen Kaufvertrag?

„Vertrauen ist gut – Kaufvertrag besser

Meines Erachtens geht es bei einem Kaufvertrag zwar hauptsächlich um die rechtliche Seite, aber nicht nur darum. Wer einen Kaufvertrag unterschreibt, wird gezwungenermassen mit der Frage konfrontiert, ob er die gestellten Bedingungen auch erfüllen kann. Und dies gilt auch hier wiederum sowohl für Käufer als auch für Züchter.

Welpenkäufer müssen sich nochmals überlegen, auf was sie sich mit der Übernahme des Welpen eigentlich einlassen. Ob sie wirklich gewillt sind, mit allen Freuden und Bereicherun­gen, die dieses vierbeinige Familienmitglied mit sich bringt, auch Verantwortung, Kosten, Pflichten und Aufgaben zu tragen, und bereit sind, dadurch gegebenenfalls auch einmal auf etwas zu verzichten. So kann gleichzeitig auch unüberlegten Spontankäufen Vorschub ge­leistet werden.

Aber auch Züchter werden sich nochmals Rechenschaft darüber ablegen, ob sie wirklich alles einhalten können, was sie versprechen.“

 

Tierrecht

Ab 1. April 2003 gelten Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen.

Damit dürfen Katze oder Hund nicht mehr gepfändet werden und sie geben Anspruch auf Schmerzensgeld.
Siehe Artikel von Robert Baumann im Beobachter Nr. 6 vom 21. März 2003.

Weitere Infos:

Antoine F. Goetschel, Dieter Hitz, Christine Naef:
„Unser Hund“ Beobachter Ratgeber, Fr. 29.50

Internet:

Gesetzestext: www.admin.ch/ch/d/ff/2002/6518.pdf
Online-Rechtsberatung: www.tierrecht.ch/
Schweizer Tierschutz: www.schweizer-tierschutz-sts.ch/

Einreisebestimmungen für Hunde

www.bvet.admin.ch

Mit dem Link „Reisebestimmungen für Hunde und Katzen bietet das BVET aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen in fast 40 Ländern.

Im Kapitel „Fragen und Antworten“ sind interessante Hinweise aufgeführt , z.B. auch ein Link “Flugreisen mit Heimtieren“.

Hund und Recht

www.tierrecht.ch/frame.html

Wie die rechtliche Situation in zahlreichen Fällen aussieht, kann man auf der Seite des Zürcher Tierschutzes nachlesen.
Wer zu seinem Fall keine Informationen findet, kann sich per Mail an die Spezialisten werden.